Grundsätzlich gilt für die Vorführung von Medien aus dem Verleihangebot der diözesanen Medienstellen das so genannte Außenwerbeverbot.
Erfolgt die Vorführung in einem kirchlichen Gebäude (Pfarrheim etc.), ist zu beachten, dass die öffentliche Bewerbung nur im kirchlichen, pfarrlichen Kontext erlaubt ist: Pfarrblatt, Schaukasten und Pfarrwebsite. Somit scheiden Bezirksblatt, Website der politischen Gemeinde etc. aus.
siehe auch "Öffentliche Filmvorführungen"