... und möchte ausgehend von dieser skurrilen Komödie mit den Schülerinnen und Schülern über Gottesbilder reden.
In der Schule bzw. im (Religions-)Unterricht dürfen nur Filme mit dem "Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung" gezeigt werden. Laut Urheberrecht ist die Schule ein "öffentlicher Ort".
Eine ganz normal im Handel erworbene DVD, ein im Fernsehen aufgezeichneter oder aus dem Internet heruntergeladener Spielfilm darf nicht im Unterricht gezeigt werden. Für die Vorführung im Unterricht muss der Film mit den entsprechenden Rechten gekauft oder ausgliehen werden. Diese Regelung gilt auch für Kindergärten und öffentliche Bildungseinrichtungen.
Ausnahmen bestehen für mittlere und höhere Schulen, für die das BMBF einen Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hat. Für Details vgl. Rundschreiben des BMBF.
Bezugsquellen / Verleihstellen
- Die Medienverleihstellen der einzelnen Diözesen bieten Filme mit den entsprechenden Rechten zum Verleih, Streamen oder Kauf an.
- Medienservice - Bundesministerium für Bildung
- Bildungsmedien.TV
- Weitere Verleihstellen in den einzelnen Bundesländern
- Schulmediencenter Vorarlberg
- Medienzentrum Tirol
- Bildungsmedien Salzburg
- Medienverleih - EduGroup - Oberösterreich
- nö://media - Medienzentrum Niederösterreich
- Mediencenter Burgenland
- Kärntner Medienzentrum