Hier finden Sie die häufigsten Fragen & Antworten rund um das Thema Social Media-Nutzung in kirchlichen Medien. Bei Detailfragen bitten wir um Kontaktnahme über das » Kontaktformular.
Ist die Zugänglichmachung von Bildern auf Social-Media-Profilen eine öffentliche Zugänglichmachung im urheberrechtlichen Sinn, die der Zustimmung des Urhebers bedarf?
Für den Umgang mit "Sozialen Netzwerken" bietet die Plattform www.saferinternet.at ausführliche Materialen sowohl für die unterschiedlichen sozialen Medien (Facebook, Whatsapp, Snapchat, Instagram...) als auch für verschiedene Zielgruppen (Jugendliche, Eltern, Senior/innen, Lehrpersonen...) auch tagesaktuell.
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Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.
Quellen & Unterstützer
Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.