Hier finden Sie die häufigsten Fragen & Antworten rund um das Thema Mediennutzung in der Kinder- und Jugendarbeit. Bei Detailfragen bitten wir um Kontaktnahme über das » Kontaktformular.
Die Mitglieder einer pfarrlichen Jugendgruppe wollen neue Jugendliche ansprechen. Beim monatlichen Kinoabend stellen die Jugendlichen ihre Lieblingsfilme vor. Dafür bringen sie DVDs aus der Videothek oder Downloads aus dem Internet mit.
Wir haben im Jungscharlager ein Supervideo gedreht. Als Soundtrack haben wir unsere Lieblingssongs verwendet. Dürfen wir das jetzt auf unserer Website online stellen?
Sie haben eine (urheber)rechtliche Frage oder eine Rück- bzw. Detailfrage zu einem der angesprochenen Themen? Dann schreiben Sie uns! Nutzen Sie dazu bitte unser
Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.
Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.
Quellen & Unterstützer
Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.