"Welche Fotos darf ich in unserem Pfarrblatt und auf unserer Pfarrwebsite nutzen? Was muss ich im Bereich Social Media beachten? Und welche Medien darf ich im Religionsunterricht nutzen?"
Solche und ähnliche Fragen treiben zahlreiche Menschen um, die im Dienst der Kirche oder ehrenamtlich für die Kirche Medien gestalten. Auf den folgenden Seiten wollen wir auf die wichtigsten und häufigsten Fragen dieser Art antworten und Ihnen u.a. Linktipps und Downloadmaterial (Vorlagen) anbieten.
Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz übernommen werden.
Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalls.
» Quellen & Unterstützer
Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.
Das Projekt wurde dankenswerterweise von Herrn RA Paul Pichler, Rechtsanwalt und Verbandsanwalt des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), begleitet, der auch eigene Unterlagen für diesen Online-Leitfaden frei zur Verfügung gestellt hat.
Nach zweijähriger Vorarbeit wurde der Online-Leitfaden im Rahmen eines Studientages mit Teilnehmern aus allen Diözesen am 23. November 2016 in Wien präsentiert und vom Hauptreferenten, Rechtsanwalt Paul Pichler, für gut befunden.
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Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.
Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.
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Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.