Da es sich hier ganz klar um eine Aufführung im öffentlichen und nicht im privaten Bereich handelt, dürfen nur Filme vorgeführt werden, für die auch die entsprechenden Rechte erworben wurden. Das ist bei DVDs, Fernsehmitschnitten oder Downloads aus dem Internet nicht gegeben. Alternativ könnten die Jugendlichen im Spielfilmangebot der diözesanen Medienverleihstellen stöbern und so ein Filmprogramm zusammenstellen.
Diese Medien verfügen über das Recht zur nichtkommerziellen Nutzung im Bildungsbereich. Außerdem wurden auch die bei einer öffentlichen Vorführung zusätzich anfallenden AKM-Abgaben pauschal abgegolten. Zusätzliche Bedingung: Es dürfen weder ein Unkostenbeitrag noch freiwillige Spenden verlangt
Siche auch Bereich "Medienverleihstellen"
Weitere Informationen: www.medienverleih.at