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Religionsunterricht | Schule
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In einem Anwaltsschreiben wird die Schule aufgefordert für die Verwendung von Bildern 4.500 Euro zu bezahlen...

 

Herr Knipser ist Lehrer an einem Tiroler Gymnasium. Während eines Projekts zur Passion Christi führen die Schüler/innen der 5. Klasse ein Rollenspiel zum Thema "Verrat durch Judas" durch. Herr Knipser und einige andere Schüler/innen dokumentieren fotografisch das Geschehen. Mit eigenen Texten und zusätzlichen Fotos aus dem Internet erstellt Herr Knipser eine Broschüre, die die Klasse beim Schulfest verkauft und die auf die Website der Schule gestellt wird. Drei Monate später erhält Herr Knipser Post von einem französischen Anwalt mit einer zahlungsaufforderung von € 4.500,-. Er habe unerlaubt Fotos des französischen Fotografen Pierre Daguerre in der Broschüre verwendet.

 

Meine Rechte am Bild als Fotograf/in

 

Sie haben alle Rechte an dem Bild, auch wenn für andere nicht erkennbar ist, dass Sie die/der Fotograf/in waren. Das müssen Sie allerdings, in welcher Form auch immer, nachweisen können.

 

Als Fotograf/in oder Lichtbildhersteller/in dürfen Sie allein entscheiden:

  • wann und wo das Bild erstmals veröffentlicht wird (in "Papier" oder im Internet)
  • ob eine Urheberbezeichnung dabei sein muss z. B. "Quelle: Th. Beispiel"
  • ob und wo eine Bearbeitung des Bilds veröffentlicht werden darf
  • wie und wie oft das Bild vervielfältigt oder ins Internet gestellt werden darf
  • ob und wie viel Geld Sie für die Zustimmung zu der Verbreitung/Bearbeitung des Bildes bekommen möchten

Schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der künftigen Nutzerin/dem künftigen Nutzer des Fotos und benennen Sie detailliert, wie lange und auf welche Art Sie die Nutzung des Fotos erlauben möchten. Bestehen Sie auf einer erschöpfenden (taxativen) Auflistung der erlaubten Nutzungen. Fügen Sie ausdrücklich hinzu, dass alle nicht erlaubten Nutzungsarten untersagt sind. Lassen Sie die Vereinbarung unterschreiben!


Nutzung fremder Fotos


Wenn Sie ein Foto, das Sie nicht selbst gemacht haben, nutzen möchten (in einem Folder, einer Webseite, einem Buch, einer Broschüre etc.), müssen Sie vorher die Fotografin/den Fotografen um Erlaubnis fragen.

 

Wenn die Fotografin/der Fotograf von ihrer/seiner Tätigkeit lebt, wird sie/er dafür ein Entgelt verlangen. Ein Bild ohne zu bezahlen zu verwenden, ist ähnlich dem Diebstahl und kann auch vergleichbare Konsequenzen haben!


Gewerbsmäßige Fotograf/innen haben die Verwaltung ihrer Werke möglicherweise an die Verwertungsgesellschaft VBK (Vereinigung Bildender Künstler) abgegeben. Auskunft darüber erhalten Sie, wenn Sie die Fotografin/den Fotografen kontaktieren.


Bestehen Sie auf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Fotografin/dem Fotografen und benennen Sie detailliert, wie lange und auf welche Art Sie das Foto nutzen möchten! Sichern Sie sich so viele Nutzungsmöglichkeiten wie möglich, man kann nie wissen, wofür man das Foto noch braucht. Lassen Sie die Vereinbarung unterschreiben! 

 

Rechte der Abgebildeten

 

Wenn Sie Menschen fotografieren, kann sich die Frage stellen, ob Sie die betreffende Person vorher um Erlaubnis fragen müssen bzw. wie Sie das Foto in weiterer Folge verwenden dürfen. Vergleiche dazu "Recht am eigenen Bild"

 

Kinder als Fotografen – schriftliche Erlaubnis

 

Auch Kinder können als Urheber ein Werk schaffen. Möchten Sie Fotos veröffentlichen, die Schüler/innen gemacht haben, müssen Sie die Schüler/innen um schriftliches Einverständnis ersuchen. Bei Kindern (unter 14 Jahren) ist die Einholung der schriftlichen Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten im Vorhinein anzuraten.

 

Zur Rechtslage unserer Einstiegsgeschichte

 

Herr Knipser hätte keinesfalls die im Internet gefundenen Fotos verwenden dürfen, wenn er nicht vorher die Zustimmung des Fotografen Daguerre eingeholt hätte. Verwenden Sie also möglichst nur eigene Fotos, Fotos von Gratis-Fotowebsites oder kaufen Sie Fotos von einer Bildagentur!

 


Kleine Checkliste für die Verwendung von Fotos, Bildern:

  1. Wer ist Urheber/in der Fotos?
  2. Falls Fotos nicht von mir stammen: Habe ich die (schriftliche!) Erlaubnis der/des Fotograf/in zur Verwendung?
  3. Habe Ich das (schriftliche!) Einverständnis der Schüler/innen bzw. der Eltern zur Veröffentlichung, wenn Schüler/Innen abgebildet werden?
  4. Darf Ich Fotos verwenden, die Schüler/Innen gemacht haben?
  5. Nutzen Sie, wenn möglich, Gratis-Fotoplattformen. (#LINK)

Kopieren Sie niemals Bilder von fremden Webseiten oder aus der Google-Bildersuche! Manche Urheber/innen (Bildagenturen) suchen mit spezialisierter Software nach unerlaubten Kopien.

 

Weitere Informationen

  • Quellen für freies Bildmaterial
  • Creative Commons

 

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Zusatzinformationen:

Ihre Frage

 

Sie haben eine (urheber)rechtliche Frage oder eine Rück- bzw. Detailfrage zu einem der angesprochenen Themen? Dann schreiben Sie uns! Nutzen Sie dazu bitte unser

 

» Kontaktformular

Zur Rechtsverbindlichkeit & Haftungsausschluss

 

Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.

 

Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

 


 

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.

Quellen & Unterstützer

 

Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.

 


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