Was ist dabei alles zu beachten?
Die Filmemacher bzw. die für die Produktion Verantwortlichen fragen die Musikverlage der betreffenden Musikstücke an (was sich bei Alten Meistern und Traditionals erübrigen kann), ob gegen die Verwendung im Rahmen dieser Filmproduktion kein Einwand besteht. Sobald man die Erlaubnis hat, sind die Musikstücke dann bei Fertigstellung des Films an die Austro Mechana zu melden, bezüglich der öffentlichen Vorführung muss man sich an die AKM mit einer Meldung wenden.
Im Weiteren sind alle Beteiligten (betrifft Drehorte wie abgebildete Personen) darüber zu informieren, dass die öffentliche Vorführung mit entsprechender medialer Bewerbung sowie Verbreitung im Internet vorgesehen ist, und ist dafür die jeweilige Zustimmung einzuholen. Andernfalls können nach der Veröffentlichung Rechtsprobleme eintreten ("Ich habe geglaubt, das ist nur eine Privatproduktion für uns … und jetzt bin ich im Internet zu sehen, ohne dass ich gefragt wurde …").
Weitere Informatonen:
Stichworte "Öffentliche Filmvorführung" und "Öffentliche Film-Bewerbung"
Lexikon: "Verwertungsgesellschaften", "AKM"