Im Schulunterricht und in sonstigen öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie in kirchlichen Räumlichkeiten (z. B. beim Gottesdienst, Spielfilmnach im Pfarrheim). Bei Veranstaltungen dieser Art dürfen weder Eintrittsgeld noch freiwillige Spenden eingehoben werden.
Außerdem gibt es mitunter Einschränkungen für die Bewerbung. Auskünfte dazu bei der jeweiligen Verleihstelle.
Filme aus dem Angebot der diözesanen Medienverleihstellen verfügen über das sogenannte "V+Ö-Recht" (Medien mit dem Recht zum Verleih und zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung).