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Pfarrblatt | Pfarrliche Publikationen
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Was ist bei der Publikation des Pfarrblattes als PDF auf der Gemeinde- oder Pfarrwebsite zu beachten?

 

Bei der Veröffentlichung des Pfarrblatts im Internet, auch wenn nur ein PDF der gedruckten Version als Download angeboten wird, soll für die Veröffentlichung von Taufen, Trauungen Erstkommunion, Firmungen, Todesfälle, Jubiläen ...  grundsätzlich die ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen bzw. des Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

 

Allein die Zustimmung zur Veröffentlichung im Pfarrblatt ist zur Veröffentlichung im Internet nicht ausreichend. Für den Unterzeichner muss erkenn- und abschätzbar sein, mit welcher Veröffentlichung er rechnen muss.

 

Wenn die Pfarrwebsite Teil der Homepage einer politischen Gemeinde ist und die Veröffentlichung dort erfolgt, muss dieser Umstand aus der Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung klar hervorgehen.

 

Siehe auch: Grundsätzliches zur Veröffentlichung im Pfarrblatt, Recht am Bild

 

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Ihre Frage

 

Sie haben eine (urheber)rechtliche Frage oder eine Rück- bzw. Detailfrage zu einem der angesprochenen Themen? Dann schreiben Sie uns! Nutzen Sie dazu bitte unser

 

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Zur Rechtsverbindlichkeit & Haftungsausschluss

 

Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.

 

Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

 


 

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.

Quellen & Unterstützer

 

Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.

 


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