Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz
Dazu gehören z.B. Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern. Aber auch Bilder oder Videoaufnahmen sind geschützt. Es ist deshalb bei der Veröffentlichung von Daten und Bildern z.B. in einem Schaukasten, in der Kirche oder im Pfarrblatt mit der notwendigen Sensibilität vorzugehen. Besonders die Veröffentlichung im Internet ist problematisch, da diese Daten und Bilder allgemein zugänglich sind und sie oft nicht mehr gänzlich gelöscht werden können. Über Suchmaschinen sind die Daten weltweit abrufbar.
Es können Profile erstellt werden, die für verschiedene Zwecke – auch missbräuchlich - verwendet werden können. Eine Veröffentlichung im Pfarrblatt, wenn es nur der Pfarrgemeinde zugänglich ist, ist deshalb anders zu beurteilen, als eine Veröffentlichung im Internet.
Zustimmung der Betroffenen einholen
Die Zustimmung des Betroffenen bzw. des Erziehungsberechtigten macht eine Veröffentlichung in jedem Fall zulässig. Die Schriftform wird aus Beweisgründen angeraten.