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Pfarrleben & Liturgie
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Auf der Pfarrhomepage und im Pfarrblatt werden die Rubriken, wer getauft wurde oder geheiratet hat oder verstorben ist, besonders gern gelesen.

 

Vor der Veröffentlichung persönlicher Daten (Taufen, Geburtstage, Hochzeiten, Todesmeldungen, Hochzeitsjubiläen, …) in Pfarrblättern bzw. öffentlich zugänglichen Listen bzw. auf der Pfarrwebsite ist immer die Zustimmung der Betroffenen/Angehörigen einzuholen.


Die Zustimmung sollte direkt beim Kontakt im Pfarrbüro – jedenfalls aber vorab – schriftlich eingeholt werden. Dazu könnte folgender, der jeweiligen Situation angepasste Textvorschlag verwendet werden:

 

Ich, [Name], stimme der Veröffentlichung der Taufe/des Geburtstags/der Hochzeit/des  Hochzeitsjubiläums … im Internet/Pfarrblatt/… ausdrücklich zu. [Datum; Unterschrift]

 

 

 

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Ihre Frage

 

Sie haben eine (urheber)rechtliche Frage oder eine Rück- bzw. Detailfrage zu einem der angesprochenen Themen? Dann schreiben Sie uns! Nutzen Sie dazu bitte unser

 

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Zur Rechtsverbindlichkeit & Haftungsausschluss

 

Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.

 

Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

 


 

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.

Quellen & Unterstützer

 

Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.

 


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