Vor der Veröffentlichung persönlicher Daten (Taufen, Geburtstage, Hochzeiten, Todesmeldungen, Hochzeitsjubiläen, …) in Pfarrblättern bzw. öffentlich zugänglichen Listen bzw. auf der Pfarrwebsite ist immer die Zustimmung der Betroffenen/Angehörigen einzuholen.
Die Zustimmung sollte direkt beim Kontakt im Pfarrbüro – jedenfalls aber vorab – schriftlich eingeholt werden. Dazu könnte folgender, der jeweiligen Situation angepasste Textvorschlag verwendet werden:
Ich, [Name], stimme der Veröffentlichung der Taufe/des Geburtstags/der Hochzeit/des Hochzeitsjubiläums … im Internet/Pfarrblatt/… ausdrücklich zu. [Datum; Unterschrift]