Das Projizieren von Texten und Noten etwa während eines Gottesdienstes ist erlaubt – wenn es sich um Texte und Noten aus dem "Gotteslob" handelt. Die Projektion anderer Lieder und Noten etwa aus selbst zusammengestellten Liederheften oder anderen Gesangbüchern ist nur erlaubt, wenn die Rechte dazu eindeutig geklärt sind bzw. schriftlich eingeräumt wurden.
Auf jeden Fall sind bei der Projektion der/die UrheberIn zu nennen (Texter & Komponist). Sollte es sich bei der Projektion um mehrere Seiten / Sheets handeln, genügt die Nennung auf der ersten Seite.
Aus liturgischer Sicht ist das Singen aus dem "Gotteslob" oder aus einem Feierheft zu bevorzugen.