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Pfarrwebsites
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Was ist bei der Verwendung von Bildern auf Pfarrwebsites zu beachten?

 

Das Recht am eigenen Bild dient dem Persönlichkeitsschutz.

 

Eine Veröffentlichung darf nicht gegen berechtigte Interessen der Abgebildeten verstoßen. Dies ist z.B. bei Fotos der Fall, die bloßstellend sind oder für Werbezwecke verwendet werden. Zur Beurteilung ist auch der Begleittext maßgeblich. Bei Veröffentlichung eines Fotos bei dem die Religion ausgeübt wird, können berechtigte Interessen verletzt werden.


Bei pfarrlichen Aktivitäten (z.B. Prozessionen, Pfarrball), die öffentlich zugänglich sind und bei denen sichtbar fotografiert wird, muss der Betroffene davon ausgehen, dass Fotos auch veröffentlicht werden. Dennoch darauf hinweisen (Plakatständer beim Eingang oder mündlich auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen) und keine Namen ohne Zustimmung nennen. Vor der Veröffentlichung von Fotos überlegen, ob berechtigte Interessen gegen die Veröffentlichung sprechen könnten und im Zweifel das Einverständnis einholen. Ausschlaggebend ist auch, ob eine Person einzeln abgebildet oder hervorgehoben ist oder eine Menschenmenge.


Kinder und Jugendliche sind besonders schutzwürdig, deshalb soll immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung eingeholt werden. Auch die Abgebildeten sollen einverstanden sein.


Von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, können im Rahmen dieser Tätigkeit Ihre Namen und auch Fotos veröffentlicht werden, wobei das Medium, in dem die Veröffentlichung erfolgt, adäquat sein muss.

 

Es dürfen nur Bilder publiziert werden, für die auch die entsprechenden Rechte vorliegen (Erlaubnis des Urhebers und ev. der abgebildeten Personen).

 

Am besten eigenes Fotomaterial (Symbolbilder, Pfarrgeschehen etc.) verwenden oder auf Quellen zurückgreifen, die die Verwendung der Bilder erlauben. Zum Beispiel Bilder mit einer Creative Commons – Lizenz oder Bilder von einem Fotoportal wie flickr.com etc. Hier ist jeweils zu berücksichtigen unter welchen Bedingungen ein Bild verwendet werden darf. Speziell die Vorgaben für die Urheberbezeichnungen.

  • Siehe auch: "Creative Commons"
  • Quellen für freies Bildmaterial

 

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Ihre Frage

 

Sie haben eine (urheber)rechtliche Frage oder eine Rück- bzw. Detailfrage zu einem der angesprochenen Themen? Dann schreiben Sie uns! Nutzen Sie dazu bitte unser

 

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Zur Rechtsverbindlichkeit & Haftungsausschluss

 

Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.

 

Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

 


 

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.

Quellen & Unterstützer

 

Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.

 


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