Wenn bei einem Bild die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Darf ich es trotzdem zur Bewerbung einer Bildungswerksveranstaltung, bei der ein Unkostenbeitrag erhoben wird, verwenden?
Im Sinne des Urheberrechts handelt es sich hier um eine kommerzielle Nutzung. Es dürfen deshalb nur Bilder verwendet werden, die auch für die kommerzielle Nutzung freigegeben wurden.
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