Rechtlich geschützt ist ganz allgemein die Privatsphäre jedes Menschen, unabhängig von dessen Alter. Wenn mit dem Foto direkt in die Privat- oder Intimsphäre des Abgebildeten eingegriffen wird, ist eine Zustimmung vor dem Fotografieren erforderlich.
Von der Anfertigung des Fotos zu unterscheiden ist die Frage, wie dieses in weiterer Folge genutzt werden darf. Es macht natürlich einen Unterschied, ob das Foto nur im privaten Kreis verwendet wird oder der Allgemeinheit - etwa durch Veröffentlichung auf einer Website - zugänglich gemacht wird. Eine Zustimmung ist immer dann notwendig, wenn berechtigte Interessen des Abgebildeten betroffen sind. Da dies möglicherweise schwer abzuschätzen ist, ist es vor einer Veröffentlichung jedenfalls empfehlenswert, die Zustimmung der/des Abgebildeten bzw. der Erziehungsberechtigten einzuholen.