"Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" ist die vollständige Bezeichnung der AKM. Sie ist "eine Verwertungsgesellschaft, die in Österreich die Rechte der öffentlichen Aufführung, die Senderechte sowie die Zurverfügungstellungsrechte der Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken vertritt, die bei ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft Mitglied sind." (Wikipedia)
Alles, was mit öffentlicher Aufführung und Verbreitung von Audio-Medien zu tun hat, und die Rechte von Musikern, Komponisten, Verlegern und Produzenten betrifft, ist an sie zu melden, damit eine entsprechende Verrechnung an die Kulturschaffenden ermöglicht wird.
Das betrifft auch für die Vorführung von Filmen, Videos etc.
Für Medien aus dem Angebot der diözesanen Medienstellen sind die AKM-Gebühren pauschal abgegolten.
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