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Urheberrecht in der kirchlichen Praxis
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AKM

 

"Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" ist die vollständige Bezeichnung der AKM. Sie ist "eine Verwertungsgesellschaft, die in Österreich die Rechte der öffentlichen Aufführung, die Senderechte sowie die Zurverfügungstellungsrechte der Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken vertritt, die bei ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft Mitglied sind." (Wikipedia)

 

Alles, was mit öffentlicher Aufführung und Verbreitung von Audio-Medien zu tun hat, und die Rechte von Musikern, Komponisten, Verlegern und Produzenten betrifft, ist an sie zu melden, damit eine entsprechende Verrechnung an die Kulturschaffenden ermöglicht wird.

 

Das betrifft auch für die Vorführung von Filmen, Videos etc.

 

Für Medien aus dem Angebot der diözesanen Medienstellen sind die AKM-Gebühren pauschal abgegolten.

 

Weitere Informationen: www.akm.at

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Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.

 

Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

 


 

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 24. November 2016 entsprechen.


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