Was ist der Unterschied zwischen "öffentlich" und "privat"?
Die Begriffe öffentlich und privat beziehen sich beim Urheberrecht immer darauf, wie ein Werkstück verwendet wird. Wird beispielsweise eine CD für einen Freund kopiert, ist dies eine Privatkopie. Wird wiederum eine CD für eine Arbeitskollegin kopiert (mit der man nicht befreundet ist), gilt dies als öffentliches Verwenden. Musikvideos bei YouTube online zu stellen, den eigenen Blog mit Musik zu hinterlegen oder Musik auf Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen - dies sind immer Veröffentlichungen im urheberrechtlichen Sinne.
Die Urheberin oder der Urheber kann eine Verwertung in der Regel nur verhindern, wenn sie öffentlich stattfindet. Private Nutzung ist vom Gesetz her erlaubt. Beispielsweise wäre der private Vortrag eines Gedichtes zulässig und kann daher von der Urheberin oder vom Urheber ebenso wenig verhindert werden wie die Übersetzung eines Buches (allerdings ohne diese Übersetzung öffentlich zu verwerten) oder das Verwenden eines Fotos als Smartphone-Bildschirmschoner.
Die Grenze zwischen öffentlicher und privater Verwertung ist meist schwer zu ziehen. Es wird dabei auf das persönliche Band zwischen den Personen, die bei der Verwertung beteiligt sind, abgestellt. Das Senden eines E-Mails an einen Arbeitskollegen ist also privat, wenn man mit ihm auch persönlich (in der Regel freundschaftlich) verbunden ist. Handelt es sich aber "nur" um einen Arbeitskollegen, ist das Senden eines E-Mails aus urheberrechtlicher Sicht öffentlich. Als Beispiel: Verschickt man per E-Mail eine Einladung zur Weihnachtsfeier an seine Familie, ist das privat, verschickt man dieses E-Mail als Einladung zur Betriebsweihnachtsfeier an seine Arbeitskollegen, ist das öffentlich. Da bei solchen Einladungen meist ein Foto von einem Weihnachtsbaum (Foto = Werk) eingefügt ist, stellt dies im ersten Fall keine, im zweiten Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Sie haben eine (urheber)rechtliche Frage oder eine Rück- bzw. Detailfrage zu einem der angesprochenen Themen? Dann schreiben Sie uns! Nutzen Sie dazu bitte unser
Die auf dieser Website vermittelten Informationen sind verallgemeinert und vereinfacht dargestellt und beinhalten unentgeltliche Ratschläge im Sinne des § 1300 ABGB. Für allfällige Unrichtigkeiten kann keine Haftung durch das Medienreferat der Bischofskonferenz übernommen werden.
Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 24. November 2016 entsprechen.